Unter der Diagnose „Hallux rigidus” versteht man die mit Schmerzen einhergehende zunehmende Versteifung des Großzehengrundgelenkes aufgrund des Verlustes von Knorpelmasse (Arthrose) in diesem Gelenk. Diese Arthrose des Großzehengrundgelenkes kommt meist einseitig vor und führt insbesondere in der Abrollphase des Gehens zu Belastungsschmerzen. Der Zehenspitzenstand ist bei fortgeschrittenem Hallux ridus aufgrund der Schmerzsymoptomatik meist unmöglich.
Therapie:
Wie beim Hallux valgus stehen auch beim Hallux rigidus unzählige Operationsmethoden zur operativen Therapie zur Verfügung. Bei eindeutiger Indikation zur Operation werden in unserer Praxis folgende Operationsmethoden angewendet:
- Versteifung (Arthrodese) des Großzehengrundgelenkes
- Teilentfernung des Großzehengrundgelenkes (OP nach Keller-Brandes)
Die Einsteifung des Großzehengrundgelenkes erfolgt über einen Hautschnitt auf der Innenseite des Großzehengrundgelenkes. Nach vollständiger Entknorpelung der Gelenkflächen wird das Großzehengrundgelenk in optimaler Stellung mit Hilfe einer Mini-Metallplatte, welche mit 4 Schrauben befestigt wird, sowie zweier zusätzlicher Zugschrauben eingesteift.
Zur Nachbehandlung hat sich die Entlastung des Großzehengrundgelenkes im Vorfußentlastungsschuh für 6 Wochen bewährt. Eine Entfernung der eingebrachten Metallimplantate erfolgt in der Regel nicht.
Bei der Teilentfernung des Großzehengrundgelenkes wird der deformierte Gelenkanteil des Großzehengrundgliedes entfernt. Hierzu erfolgt die Durchtrennung des Großzehengrundgliedes in Höhe des körpernahen ersten Drittels. Nach Entfernung der Basis des Großzehengrundgliedes kommt es unter Verkürzung der Großzehe zu einer Falschgelenkbildung, welche eine schmerzfreie Bewegung des Großzehengrundgelenkes erlaubt.
Die Nachbehandlung ist im Vergleich zur Einsteifung des Großzehengrundgelenkes deutlich verkürzt, da eine Entlastung des Großzehengrundgelenkes im Vorfußentlastungsschuh nur bis zur Wundheilung (12 – 14 Tage) notwendig ist.